Offene Führungen im Schloss 2024

Gibt es etwas Spannenderes als tolle Schlösser? Wohl kaum!

Wenn Sie mehr über die spannende Geschichte von Schloss Rheydt erfahren möchte, oder ganz in die Zeit um 1600 eintauchen wollen mit all den fundamentalen Veränderungen (Obergeschoss – seit Mai 2023), dann sind Sie herzlich zu unseren offenen Führungen eingeladen. All das und vieles mehr erzählen Ihnen unsere Dozent*innen anhand von tollen Objekten während der einstündigen Führung.

Auch Kinder sind herzlich eingeladen an den offenen Kinderführungen teilzunehmen. Ihr werdet überrascht sein, was man als Schlossherren und -frauen doch so alles den ganzen Tag machen muss! Unsere Kinderführung richtet sich an Kinder im Alter zwischen 5 und 12 Jahren.

Nach der Führung ermöglicht unsere neue App auf vielfältige Art und Weisen die Geschichte vertiefend selbst zu entdecken! Mehr Infos finden Sie hier.

14. Januar 2024: Kinderführung mit Anika Simm

„Sei schlau, wie der Pfau! Bunte Geschichten für Kinder rund um Schlossfrauen, Ritter, Pfaue und Einhörner

28. Januar 2024: Erwachsenenführung mit Chris Schüller

25. Februar 2024: Kinderführung mit Sabine Westerwelle

10. März 2024: Kinderführung mit Anika Simm

„Fröhliche Prinzessinnen – fitte Ritter! Das Leben im Schloss“

24. März 2024: Erwachsenenführung mit Chris Schüller

7. April 2024: Kinderführung mit Chris Schüller

21. April 2024: Erwachsenenführung mit Chris Schüller

9. Juni 2024: Kinderführung mit Anika Simm

23. Juni 2024: Erwachsenenführung mit Chris Schüller

28. Juli 2024: Erwachsenenführung mit Chris Schüller

8. September 2024: Kinderführung mit Chris Schüller

22. September 2024: Erwachsenenführung mit Chris Schüller

Treffpunkt für die Führung ist die Museumskasse in der Vorburg.
Die Führung beginnt um 15 Uhr.
Bitte seien Sie 10 Minuten vor Beginn der Führung vor Ort.
Der Museumseintritt berechtigt zur Teilnahme an der Führung – die Führung selbst ist kostenlos!
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ist der Eintritt frei! Die Teilnahme von Erwachsenen an der Kinderführung ist nur in Ausnahmefällen gestattet.